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                              EINGLIEDERUNG

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Die Eingliederungshilfe wird nach der Änderung des Sozialgesetzbuches (SGB XII) an die Erfüllung folgender Voraussetzungen gebunden:

  • Ein Fach- oder Amtsarzt muss die Zugehörigkeit zum Personenkreis der psychisch Kranken/ seelische Behinderten mit Angabe der Diagnose bestätigen.
  • Es muss ein Antrag beim Kostenträger (z.B. Landeswohlfahrtsverband Hessen, Jugendamt oder anderen örtlichen Sozialhilfeträger) vorgelegt und bewilligt werden.
  • Vorlage einer  Erklärung zu den wirtschaftlichen Verhältnissen. Einkünfte wie z.B. Kranken-, Arbeitslosengeld werden herangezogen.

  • Der  Integrierte Behandlungs- und Rehabilitationplan (IBRP ) muss der monatlichen Hilfeplankonferenz Fulda vorgestellt und bewilligt werden. Durch die Hilfeplankonerenz erfolgt die  Zuweisung eines Heimplatzes.

Interessenten auf einen Wohnheimplatz  aus Fulda wenden sich an den Sozialdienst der Psychiatrie, das Gesundheitsamt/ Sozialpsychiatrischer Dienst /Psychiatriekoordination des Landkreises Fulda oder an eine der 3 Pschosozialen Kontakt- und Beratungsstellen (PSKB):

  • Brücke Fulda
  • Diakonisches Werk
  • Sozialdienst Katholischer Frauen (SKF)

Interessenten auf einen Wohnheimplatz außerhalb von Stadt und Landkreis Fulda suchen die genannten Stellen ihrer Region auf oder wenden sich an die Psychiatriekoordination beim Landkreis Fulda (Gesundheitsamt Fulda).

Als Entscheidungshilfe zur Aufnahme im Wohnheim Höf und Haid,  bieten wir allen Interessenten an, sich vor Ort zu informieren. Dies gilt selbstverständlich auch für Angehörige, gesetzliche Betreuer und weitere Bezugspersonen.

Um einen Besichtigungstermin zu vereinbaren können Sie uns telefonsich (+49 6661 6154) oder über unsere  Homepage kontaktieren.

Ergibt Ihr  Besuch ein beiderseitiges Interesse, können ein oder mehrere Gasttage mit den Interessenten verabredet werden. Selbstverständlich können auch Bewerber, die noch auf einen Platz warten diese Gasttage verabreden.