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Die Eingliederungshilfe wird nach der Änderung des Sozialgesetzbuches (SGB
XII) an die Erfüllung folgender Voraussetzungen gebunden:
- Ein Fach- oder Amtsarzt muss die Zugehörigkeit
zum Personenkreis der psychisch Kranken/ seelische
Behinderten mit Angabe der Diagnose bestätigen.
- Es muss ein Antrag beim Kostenträger (z.B.
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Jugendamt oder anderen örtlichen Sozialhilfeträger) vorgelegt
und bewilligt werden.
- Vorlage einer Erklärung zu den wirtschaftlichen
Verhältnissen.
Einkünfte wie z.B. Kranken-, Arbeitslosengeld werden herangezogen.
- Der Integrierte Behandlungs-
und Rehabilitationplan (IBRP ) muss der monatlichen Hilfeplankonferenz
Fulda vorgestellt und bewilligt werden. Durch die Hilfeplankonerenz
erfolgt die Zuweisung eines Heimplatzes.
Interessenten auf einen Wohnheimplatz aus Fulda wenden sich an den Sozialdienst der Psychiatrie, das Gesundheitsamt/
Sozialpsychiatrischer Dienst /Psychiatriekoordination des Landkreises Fulda oder an eine der 3 Pschosozialen
Kontakt- und Beratungsstellen
(PSKB):
- Brücke Fulda
- Diakonisches Werk
- Sozialdienst Katholischer Frauen (SKF)
Interessenten auf einen Wohnheimplatz außerhalb von Stadt und Landkreis Fulda suchen die genannten Stellen ihrer Region
auf oder wenden sich an die Psychiatriekoordination beim Landkreis Fulda (Gesundheitsamt Fulda).
Als Entscheidungshilfe zur Aufnahme im Wohnheim Höf und Haid, bieten
wir allen Interessenten an, sich vor Ort zu informieren. Dies gilt selbstverständlich
auch für Angehörige, gesetzliche Betreuer und weitere Bezugspersonen.
Um einen Besichtigungstermin zu vereinbaren können Sie uns telefonsich (+49 6661
6154) oder über unsere Homepage kontaktieren.
Ergibt Ihr Besuch ein beiderseitiges Interesse, können
ein oder mehrere Gasttage mit den Interessenten verabredet
werden. Selbstverständlich können auch
Bewerber, die noch auf einen Platz warten diese Gasttage verabreden.
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